22.01.2014 08:49
Neuregelung SEPA-Lastschriftverfahren
Zum 1. Februar 2014 tritt die Neuregelung zum Lastschriftverfahren, kurz „SEPA-Verordnung“ in Kraft. Wer Forderungen per Lastschrift einzieht, muss sich dem SEPA-Lastschriftverfahren unterordnen. Diese Regelung trifft auch die Turn- und Sportvereine, insbesondere bei der Einziehung von Mitgliedsbeiträgen.
Weiterlesen