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Neuregelung SEPA-Lastschriftverfahren

22.01.2014 08:49

Zum 1. Februar 2014 tritt die Neuregelung zum Lastschriftverfahren, kurz „SEPA-Verordnung“ in Kraft. Wer Forderungen per Lastschrift einzieht, muss sich dem SEPA-Lastschriftverfahren unterordnen. Diese Regelung trifft auch die Turn- und Sportvereine, insbesondere bei der Einziehung von Mitgliedsbeiträgen.

Für die Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren sind frühzeitig einige Vorbereitungen zu treffen, vor Ort empfiehlt sich der direkte Kontakt mit der Hausbank des Vereins. Welche Dinge zu beachten sind, hat der Deutsche Olympische Sportbund in einer kleinen Broschüre zusammengefasst, die als <media 73305 _blank - "TEXT, Sepa Info DOSB Jan2013, Sepa_Info_DOSB_Jan2013.pdf, 292 KB">pdf-Datei</media> zum Herunterladen zur Verfügung steht.

Darüber hinaus hat der DTB-Partner Haufe-Lexware ergänzend eine kurze Mitteilung inklusive Checkliste für den Vereinsvorstand zur Einführung des SEPA-Verfahrens veröffentlicht, die als <media 73306 _blank - "TEXT, Wichtige SEPA-Infos und -Checkliste fuer Vereine, Wichtige_SEPA-Infos_und_-Checkliste_fuer_Vereine.pdf, 133 KB">download</media> zur Verfügung steht.

Die SEPA-Umstellung finden Sie hier in Videos erklärt:

SEPA-Checkliste für Vereine
SEPA-Checkliste für KMUs und Vereine