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Sprossenwand - Magazin im DTB

DTJ Vollversammlung

09.02.2011 10:31

Amtliche Mitteilung zur 26. Vollversammlung der DTJ in Augsburg: Hier finden Sie die Veröffentlichung der Tagesordnung und die Änderungen der Jugendordnung.

 

26. Vollversammlung der DTJ in Augsburg (11.-13.03.2011):
Im bayerischen Augsburg kommen am zweiten Märzwochenende die Vertreterinnen und Vertreter der Landesturn(er)jugenden zur 26. Vollversammlung der Deutschen Turnerjugend zusammen. Gemeinsam mit dem DTJ-Vorstand werden sie die Ziele in der Kinder- und Jugendarbeit für die kommenden zwei Jahre vereinbaren. Darüber hinaus stehen Wahlen neuer Vorstandsmitglieder an und es gibt einen Ausblick auf die anstehenden Großveranstaltungen.

Tagesordnung:

TOP 0    Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Bekanntgabe der
             Stimmberechtigten
TOP 1    Wahl der Protokollanten/innen
TOP 2    Wahl des Tagungspräsidiums
TOP 3    Genehmigung der Tagesordnung
TOP 4    Berichte des Vorstandes
TOP 5    Abschluss des Haushaltes 2010
TOP 6    Entlastung des Vorstandes
TOP 7    Wahlen            
             7.1 Wahl der Vorstandsmitglieder
TOP 8    Schwerpunktplanung 2011 - 2013            
             - Kinderturnen            
             - Jugend
TOP 9    Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2011
TOP 10  Anträge            
             - Antrag auf Änderung der Jugendordnung
TOP 11  Großveranstaltungen            
             - Turn-EM 2011 Berlin            
             - dsj-Jugendevent "Move your Body
             - Stretch your Mind" in Burghausen           
             - Kinderturn-Show 2011 in Solingen und Ueckermünde            
             - Internationales Deutsches Turnfest 2013 in der Metropolregion
              Rhein-Neckar
TOP 12   Verschiedenes

Zu TOP 10 Änderung der DTJ Jugendordnung:
Die Änderungen sind kursiv dargestellt, kursiver Text in Klammern steht für Streichungen.

§ 2      Grundsätze wird folgendermaßen ergänzt:

Die Kinder- und Jugendarbeit in der Deutschen Turnerjugend orientiert sich an folgenden Grundsätzen und verfolgt diese aktiv mit präventiven Maßnahmen:

§ 4      Organisation wird folgendermaßen geändert:

Die Deutsche Turnerjugend führt und verwaltet sich selbst im Rahmen der Satzung des Deutschen Turner-Bundes. Sie entscheidet über die ihr zufließenden Mittel. Die Ordnung der Deutschen Turnerjugend gilt im Grundsatz für die mittelbaren und unmittelbaren Mitglieder des DTB (und deren Untergliederungen).

§ 6      Vollversammlung der DTJwird folgendermaßen geändert:

6.1a     entfällt

§ 7       Jugendhauptausschuss wird folgendermaßen geändert:

7.2       Den Jugendhauptausschuss bilden:
a)         je zwei Vertreter/innen der Landesjugendführungen.
b)         je ein/eine Vertreter/in(nen) der Jugendführungen der
            besonderen Mitgliedsverbände.
c)         je ein/eine Vertreter/in der in den Technischen Komitees zuständigen
            Mitglieder für Kinder- und Jugendarbeit, in der Regel der/die Vertreter/in
            für Breiten- und Freizeitsport bzw. Zielgruppen.
d)         der Vorstand.

7.3       Dem Jugendhauptausschuss obliegt es,
a)         über Grundsatzfragen zu beraten,
b)         den Haushalt zu beraten und in den Jahren ohne Vollversammlung zu
            beschließen,
c)         in Jahren ohne Vollversammlung die Delegierten für die Vollversammlung
            der Deutschen Sportjugend zu wählen,
d)         in Jahren ohne Wahlmöglichkeit bei einer Vollversammlung die
            Delegierten für den Deutschen Turntag zu wählen,
e)         Bestätigung gemäß § 8 vorzunehmen.

§ 8      Vorstand wird folgendermaßen geändert:

8.2       Den Vorstand bilden:
             i)  der/die (Bundesjugendsekretär/in) Geschäftsführer/in                
                 der DTJ (mit beratender Stimme).
8.3       Die Mitglieder des Vorstandes - mit Ausnahme des/der 
            (Bundesjugend-sekretärs/in) Geschäftsführers/in der DTJ –

§ 9      Ausschüsse, Teams und Jahrestagung wird folgendermaßen ergänzt:

9.1       Teams
Zur Bearbeitung von besonderen Aufgaben setzt der Vorstand Teams ein, deren Tätigkeit mit der Erledigung ihrer Aufgabe oder mit der Auflösung durch den Vorstand oder spätestens zur Vollversammlung endet.

Die amtierende Teamleitung und ihr/sein Team TGM/TGW bleiben solange im Amt bis die neue Teamleitung und das Team TGM/TGW vom Vorstand der DTJ bestätigt wurden. Die Anzahl der Mitglieder der Teams sowie die Häufigkeit der Sitzungen legt der Vorstand fest.

9.2       Jahrestagungen
Die Ausschüsse nach § 9.1 führen einmal im Jahr eine bundesweite Tagung mit den von den Landesturn(er)jugenden benannten Vertreter/innen für die jeweiligen Aufgabenbereiche durch.

Das Team TGM/TGW führt einmal im Jahr eine bundesweite Tagung mit den von den Landesturn(er)jugenden für diesen Aufgabenbereich benannten Vertreter/innen durch.

Das alleinige Vorschlagsrecht für die Leitung des Teams TGM/TGW in der Regel für die Amtszeit von 2 Jahren obliegt der Jahrestagung. Der Vorschlag wird durch Wahlen in der Jahrestagung ermittelt. Die Leitung des Teams TGM/TGW benennt die Teammitglieder. Der Vorstand bestätigt die Leitung sowie das von der Teamleitung benannte Team TGM/TGW.

§ 11      Bundesjugendsekretariat wird folgendermaßen geändert:

Innerhalb der Geschäftsführung des Deutschen Turner-Bundes besteht das Bundesjugendsekretariat, das von dem/der (Bundesjugendsekretär/in) Geschäftsführer/in der DTJ geleitet wird.

Das Bundesjugendsekretariat erledigt alle anfallenden Aufgaben nach Weisung des DTJ-Vorstandes. Dienstvorgesetzter der hauptamtlichen Mitarbeiter/innen ist der/die Generalsekretär/in des DTB, für den Bereich des Bundesjugendsekretariates der/die (Bundesjugendsekretär/in) Geschäftsführer/in der DTJ.