Verbandsrat
Den Verbandsrat bilden jeweils bis zu zwei Vertretungen der Mitgliedsverbände sowie die Mitglieder des Präsidiums und des Vorstandes.
Der Verbandsrat ist ausschließlich für folgende Aufgaben und Verbandsangelegenheiten zuständig:
- die Koordinierung zwischen dem Präsidium, dem Vorstand und den Mitgliedsverbänden
- die Beratung verbandspolitischer Maßnahmen, die die Mitgliedsverbände betreffen
- die Beratung von Beschlussvorlagen des Deutschen Turntages
- die Beratung von Beitragsangelegenheiten
- das Vorschlagsrecht für die Einberufung von Beiräten und deren Mitglieder
- zur Berufung durch das Präsidium
- die Wahl der*des Sprecher*in und der*des stellvertretenden Sprecher*in der Mitgliedsverbände (dabei sind nur die Vertretungen der Mitgliedsverbände stimmberechtigt) für vier Jahre