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Sprossenwand - Magazin im DTB

Verbandsrat 

Den Verbandsrat bilden jeweils bis zu zwei Vertretungen der Mitgliedsverbände sowie die Mitglieder des Präsidiums und des Vorstandes. 

Der Verbandsrat ist ausschließlich für folgende Aufgaben und Verbandsangelegenheiten zuständig: 

  • die Koordinierung zwischen dem Präsidium, dem Vorstand und den Mitgliedsverbänden
  • die Beratung verbandspolitischer Maßnahmen, die die Mitgliedsverbände betreffen
  • die Beratung von Beschlussvorlagen des Deutschen Turntages
  • die Beratung von Beitragsangelegenheiten
  • das Vorschlagsrecht für die Einberufung von Beiräten und deren Mitglieder 
  • zur Berufung durch das Präsidium
  • die Wahl der*des Sprecher*in und der*des stellvertretenden Sprecher*in der Mitgliedsverbände (dabei sind nur die Vertretungen der Mitgliedsverbände stimmberechtigt) für vier Jahre