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Sprossenwand - Magazin im DTB

Trendprogramme sind geschützt

11.04.2012 13:17

Ob in der Fitness-Szene, in Lifestyle-Magazinen oder im Verein - immer mehr Fitness-Programme erobern den Markt. Manche Trends sind nur von kurzer Dauer, andere etablieren sich langfristig. Der Deutsche Turner-Bund beobachtet den Markt und die Szene der Fitnessangebote genau und versucht ständig, für seine Vereine die aktuellen Trends und Entwicklungen aufzuspüren. Als führender Dienstleister im Fitness- und Gesundheitssport stellt der DTB diese Angebote den Vereinen unter der Marke GYMWELT zur Verfügung.

Bei vielen Trendprogrammen allerdings haben die jeweiligen – meist kommerziellen – Entwickler ihr Konzept lizenzrechtlich geschützt, so dass sich niemand „mit fremden Federn schmücken“ kann. Auf diese Weise sind zum Beispiel Aroha®, Drums Alive®, ZUMBA® und Co. geschützt und dürfen nicht von jedem Trainer oder Übungsleiter angeboten werden. Erst nach Absolvierung einer speziellen Ausbildung unter Nutzung entsprechender Materialien dürfen die Angebote auch unter der geschützten Bezeichnung verwandt werden. Manche kommerziellen Entwickler dieser Trendprogramme beauftragen inzwischen Anwaltskanzleien mit der systematischen Überprüfung von Lizenzverletzungen und stellen ahnungslosen Vereinen unvermittelt Lizenzgebühren in Rechnung.

Durch Verhandlungen und Verträge mit den Entwicklern von Trendangeboten versucht der DTB, derart geschützte Angebote für die Vereine lizenzfrei nutzbar zu machen. Mit den Programmen Aroha®, Drums Alive® und Indian Balance® ist dies bereits gelungen. Die DTB-Akademie hat dabei gemeinsam mit den jeweiligen Entwicklern die entsprechenden Instructor-Ausbildungen entwickelt, so dass alle Übungsleiter und Trainer mit dieser Instructor-Ausbildung des DTB die Lizenz erhalten, ein entsprechendes Angebot im Verein anzubieten.

Anders steht es mit dem Trend ZUMBA®. Hier konnte der DTB keine Einigung mit den Entwicklern erreichen. Demnach müssen weitere Bedingungen erfüllt sein, um das tänzerische Herz-Kreislaufprogramm nach lateinamerikanischer Musik im Verein anbieten zu können. So dürfen nach den Vorstellungen der Rechte-Inhaber nur speziell autorisierte Ausbilder die künftigen Trainer unterrichten, Lizenzvereinbarungen müssen unterschrieben und jährlich aktualisiert werden. Zudem darf Zumba® – nach den Vorgaben der Entwickler – inhaltlich nicht variiert oder verändert werden. Andernfalls drohen Schadensersatzforderungen der Entwickler wegen Lizenzverletzungen.

Der DTB bietet unter seiner Marke GYMWELT eine Fülle weiterer Trendprogramme und Fitnessangebote, die von den Vereinen ohne Lizenzen und weitere Auflagen genutzt werden können. Alle Informationen dazu und zu den Instructor-Ausbildungen in den geschützten Programmen unter www.gymwelt.de.