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Sprossenwand - Magazin im DTB

Präventionsgesetz berücksichtigt Vereine

25.06.2015 09:55

Am 18. Juni 2015 hat der Deutsche Bundestag das lang diskutierte Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz) verabschiedet. Die Bundesregierung will mit diesem Gesetz die Grundlagen stärken und für eine bessere Zusammenarbeit aller Anbieter im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung sorgen.

Das Gesetz umfasst ein breites Feld, bei dem das Zusammenspiel zwischen den Krankenkassen  und den Angeboten der Turn- und Sportvereine von Bedeutung ist. Im Gesetzestext wird ausdrücklich erwähnt, dass auch Bewegungsangebote im Sportverein bei der Präventionsempfehlung zu berücksichtigen sind. Dies bedeutet, dass Krankenkassen ihren Versicherten auch künftig für die Teilnahme an Gesundheitssportangeboten im Verein Boni leisten können. Weiter sieht das Gesetz vor, dass die Krankenkassen ihre Leistungen zur Prävention und Gesundheitsförderung ab 2016 mehr als verdoppeln können, von aktuell 3,09 Euro auf jährlich 7 Euro für jeden Versicherten. Welche Folgen hat das Gesetz für die Turn- und Sportvereine? Akut hat es zunächst einmal keine direkten Auswirkungen. Aber mittelfristig werden die Angebote der Turn- und Sportvereine, die mit dem „Pluspunkt Gesundheit.DTB “ oder als standardisierte Programme das Siegel „Präventionsgeprüft“ tragen, für größere Bevölkerungsgruppen besonders attraktiv, weil sie von den Kassen mit einem Bonus für die Versicherten gefördert werden können. Für den Verein bietet es einen Vorteil bei der Gewinnung weiterer Mitglieder. Insofern ist es wichtig, dass die Turn- und Sportvereine als Anbieter von Prävention im Gesetz genannt werden, statt anderen Anbietern die Gesundheitssportangebote zu überlassen. Es kommt jetzt darauf an, wie diese gesetzlich eingeräumten Möglichkeiten im Zusammenspiel der Akteure umgesetzt werden.