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Sprossenwand - Magazin im DTB

Neuer Gesamtvertrag mit der GEMA

11.03.2014 09:05

Nach langwierigen Auseinandersetzungen der GEMA mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter hat die GEMA zum 1. Januar 2014 eine Tarifreform in Kraft gesetzt, die sowohl Vorteile als auch Nachteile für die Musiknutzung durch Sportvereine mit sich bringt.

Die erst kürzlich bis Ende 2016 verlängerte Zusatzvereinbarung zu diesem Gesamtvertrag ist von den hier angesprochenen Veränderungen nicht betroffen.
Bei Musiknutzung in kleinen Räumen und mit niedrigem Eintrittspreis fallen künftig weniger GEMA-Gebühren an. Zu dem üblichen Nachlass von 20 Prozent auf die Normaltarife für Verbände und Vereine, die einer Gesamtorganisation wie dem DOSB angeschlossen sind, gewährt die GEMA künftig einen zusätzlichen Sondernachlass in Höhe von 15 Prozent für die Musiknutzung gemeinnütziger Sportvereine, die keine wirtschaftlichen Ziele verfolgen und bei denen der Sport im Vordergrund steht.

Für Veranstaltungen in großen Hallen und mit hohen Eintrittspreisen sieht die Tarifreform drastische Gebührenerhöhungen vor. Der DOSB hat die GEMA auf die sich dabei ergebenden Belastungen für Veranstalter von Tanzsportturnieren oder Turn-Wettbewerben hingewiesen. Die GEMA hat nun in einem neuen Gesamtvertrag, der rückwirkend ab 1. Januar 2014 in Kraft tritt, für Veranstaltungen von Sportarten mit Musik als integralem Bestandteil einen 50-prozentigen Nachlass auf die Vergütungsansätze eingeräumt. Für die Berechnung der Vergütungsansätze werden bei diesen Veranstaltungen das durchschnittlich gewichtete Eintrittsgeld sowie die für die jeweilige Veranstaltung festgelegte Maximalkapazität zugrunde gelegt.

<media 84188 _blank - "TEXT, GEMA Gesamtvertrag 2014, GEMA_Gesamtvertrag_2014.pdf, 194 KB"> Die aktuelle GEMA Broschüre zum Download</media>