Jetzt lesen:
Sprossenwand - Magazin im DTB

GYMCARD-Wissensplattform

28.03.2013 08:19

Als Betreuungspersonal übernimmt man sogenannte Aufsichtspflichten. Dabei ist der Spagat zwischen Verantwortung und „gewähren lassen“ nicht einfach. Was bedeutet die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufsichtspflicht und welche Variablen gilt es dabei zu berücksichtigen?

Viele Kinder verbringen die meiste Zeit ihres Tages in der Obhut fremder Menschen. Sei es im Kindergarten, in der Schule oder am Abend, wenn ein Babysitter damit beauftragt wird, auf den Nachwuchs aufzupassen. Mit der Übergabe übernimmt das Betreuungspersonal bestimmte Pflichten, sogenannte „Aufsichtspflichten“. 

[mehr]

Viele weitere nützliche Informationen finden Sie in der Wissensplattform-Rubrik Schutz unseres Kompetenzpartners Generali!