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Sprossenwand - Magazin im DTB

Änderungen bei GEMA-Gebühren

26.08.2015 16:25

Seit dem 1. Juli 2015 gelten neue Vergütungssätze für Fitness- und Gesundheitskurse, welche die GEMA aufgestellt hat.

Betroffen sind jedoch nur solche Kurse in Sportvereinen, die bisher nicht durch das GEMA-Pauschalabkommen (Buchstabe m) abgegolten sind. Durch die neuen Vergütungssätze führt dies bei den pauschal abgegoltenen Musiknutzungen zu einer Preiserhöhung von den Fitness- und Gesundheitsangeboten. Diese orientieren sich an den Gegebenheiten in den beiden Bereichen und stellen auf die Parameter „Mitgliedsbeitrag“ und „Teilnehmer je Kursstunde“ ab.

Welche Auswirkungen hat dies für Sportvereine?

  1. Die geschlossene Zusatzvereinbarung vom DOSB ist von den neuen Tarifen nicht betroffen.
  2. Hinzu kommt, dass der bisherige Tarif WR-KS seit dem 1. Juli 2015 einen deutlich geringeren Geltungsbereich hat.
  3. Als letztes gilt für die Fitness- und Gesundheitsangebote seitdem der neue Vergütungssatz WR-KS-F, welcher zu preislichen Erhöhungen führt, sofern sie nicht pauschal abgegolten sind.  

Das Deutsche Patent- und Markenamt hat als Aufsichtsbehörde der GEMA leider diese Tarife bereits genehmigt, sodass kein Ansatzpunkt erkennbar ist, etwas gegen die neue Tarifstruktur zu unternehmen. Es bleibt festzuhalten, dass die derzeit von der GEMA versandten Schreiben nur Kurse betreffen, die bereits heute nicht unter die erwähnte Zusatzvereinbarung fallen.

Die bisherigen Vergütungssätze WR-KS werden entsprechend angepasst und gelten dann nur noch für Tanzkurse. Konkret wird Abschnitt I, Ziffer 2, in den Tarifen WR-KS gestrichen.

Der neue Tarif für Fitness- und Gesundheitskurse (WR-KS-F) sind in Kürze auch auf der DOSB-Homepage abrufbar.